Fragen und Antworten rund um die Alterszentren
Ich möchte mich oder meine Angehörigen auf einen Einzug ins Alterszentrum vorbereiten. Was muss ich tun?
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit dem bevorstehenden Umzug in ein Alterszentrum auseinanderzusetzen und wichtige Überlegungen rechtzeitig anzustellen. Unsere Checkliste zur Vorbereitung eines Aufenthalts im Alterszentrum unterstützt Sie dabei.
Sie können unser Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Auch die Pro Senectute Kanton Luzern oder die Anlaufstelle Alter der Stadt Luzern stehen Ihnen gerne zur Seite.
Wenn Sie sich frühzeitig informieren möchten, können Sie sich bereits heute als Interessentin oder Interessenten anmelden. So erhalten Sie regelmässig unseren Newsletter mit aktuellen Informationen und Veranstaltungshinweisen in den Alterszentren von Viva Luzern.
Haben Sie sich für einen Umzug ins Alterszentrum innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen entschieden? Dann können Sie sich gerne hier verbindlich anmelden. Wir melden uns anschliessend bei Ihnen, um Ihre Unterlagen zu vervollständigen und gemeinsam eine passende Lösung zu finden.
Wie melde ich mich an? Wo finde ich die Anmeldeformulare?
Sie können sich bereits heute als Interessentin oder Interessenten anmelden, um regelmässig unseren Newsletter mit aktuellen Informationen und Veranstaltungshinweisen von Viva Luzern zu erhalten. Unsere Checkliste zur Vorbereitung eines Aufenthalts im Alterszentrum unterstützt Sie dabei, die wichtigsten Fragen rechtzeitig zu klären und grundlegende Entscheidungen für den Umzug ins Alterszentrum zu treffen.
Haben Sie sich bereits für einen Umzug ins Alterszentrum innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen entschieden? Dann können Sie sich gerne hier verbindlich anmelden. Wir kontaktieren Sie, um die Unterlagen zu vervollständigen und gemeinsam eine passende Lösung zu finden.
Ich weiss nicht für welches Angebot ich mich anmelden soll. Was muss ich tun?
Unser Beratungsteam unterstützt Sie gerne bei der Wahl des passenden Angebots.
Gibt es freie Zimmer im Alterszentrum?
Es werden immer wieder Zimmer in unseren Alterszentren verfügbar. Die Vergabe erfolgt nach Dringlichkeit – abhängig vom individuellen Bedarf an Betreuung und Pflege.
Wenn Sie sich verbindlich anmelden, prüfen wir Ihre Situation und setzen uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung.
Muss ich mich frühzeitig anmelden, um ein Zimmer im Alterszentrum zu erhalten?
Nein, das Anmeldedatum ist nicht entscheidend. Die Vergabe eines Zimmers erfolgt nach Dringlichkeit – abhängig vom individuellen Bedarf an Betreuung und Pflege.
Trotzdem empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit einem möglichen Umzug in ein Alterszentrum auseinanderzusetzen. Unsere Checkliste zur Vorbereitung eines Aufenthalts im Alterszentrum unterstützt Sie dabei, wichtige Fragen zu klären und gut vorbereitet zu sein.
Wie lange muss ich bis zum Umzug in ein Zimmer warten?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die Wartezeit hängt von der Dringlichkeit Ihres individuellen Betreuungs- und Pflegebedarfs ab.
Sie brauchen eine Lösung innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen? Dann können Sie sich hier verbindlich anmelden. Wir setzen uns danach zeitnah mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Auf welcher Position stehe ich auf der Warteliste?
Die Zimmer in den Alterszentren von Viva Luzern werden nach Dringlichkeit des Betreuungs- und Pflegebedarfs vergeben, daher führen wir keine klassische Warteliste.
Kann ich mein Haustier ins Alterszentrum mitbringen?
Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt Viva Luzern die Haltung von Kleintieren. Sobald Ihr Umzug in eines unserer Alterszentren bevorsteht, klären wir gemeinsam, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Rahmenbedingungen werden anschliessend schriftlich festgehalten.
Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig auch mögliche Alternativen für die Betreuung Ihres Tieres abzuklären – für den Fall, dass ein Mitnehmen nicht möglich ist.
Was kann ich an Möbeln mitnehmen?
In unserem Langzeitangebot gehören ein Pflegebett und ein Nachttisch zur Grundausstattung jedes Zimmers. Je nach Grösse des Zimmers und Ihren persönlichen Vorlieben können Sie zusätzliche Möbel und vertraute Gegenstände gerne mitbringen.
Bei einem temporären Aufenthalt ist das Zimmer komplett möbliert.
Haben die Zimmer einen Balkon?
Ja, es gibt Zimmer mit Balkonen, aber nicht in allen Alterszentren. Die Vergabe der Zimmer erfolgt nach Verfügbarkeit und orientiert sich an der Dringlichkeit des individuellen Betreuungs- und Pflegebedarfs der verbindlich angemeldeten Personen.
Kann ich einen Standort aussuchen?
Bei der Anmeldung und im persönlichen Gespräch können Sie Ihren Wunschstandort bei Viva Luzern angeben. Die Vergabe der freiwerdenden Zimmer und Plätze richten sich vor allem nach der Dringlichkeit des Betreuungs- und Pflegebedarfs. Standort- oder Zimmerwünsche berücksichtigen wir, wenn immer möglich. Ein späterer Wechsel an einen anderen Standort von Viva Luzern bleibt grundsätzlich möglich.
Kann ich ein Zimmer aussuchen?
Sie können bei der Anmeldung und im persönlichen Gespräch Ihren Wunschstandort angeben. Die Vergabe der freiwerdenden Zimmer richtet sich vor allem nach der Dringlichkeit des Betreuungs- und Pflegebedarfs. Zimmer- und/oder Standortwünsche berücksichtigen wir, wenn immer möglich. Ein späterer Zimmerwechsel oder der Umzug an einen anderen Standort von Viva Luzern bleibt grundsätzlich möglich.
Kann ich mir einen Platz im Alterszentrum leisten?
Das Schweizer Sozialsystem stellt sicher, dass alle Menschen bei Bedarf auch unabhängig von ihrer finanziellen Situation in einem Alterszentrum betreut und gepflegt werden können.
Erfahren Sie mehr zur Finanzierung und Unterstützungsmöglichkeiten hier.
Kann ich das Zimmer besichtigen?
Wir laden regelmässig zu Rundgängen durch unsere Alterszentren ein. Die aktuellen Daten finden Sie in unserer Veranstaltungsübersicht.
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung und sobald ein Zimmer frei wird, haben Sie die Möglichkeit, das konkrete Zimmer zu besichtigen. Wir kontaktieren Sie rechtzeitig, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.
Kann ich sofort umziehen?
Handelt es sich um einen Soforteintritt aufgrund eines akuten Pflegenotfalles und Sie sind innerhalb der nächsten Stunden auf eine Lösung angewiesen, dann wenden Sie sich bitte direkt an unsere Sofortaufnahme.
Bei einem geplanten Eintritt innerhalb der nächsten zwei bis vier Wochen senden Sie uns bitte die verbindliche Anmeldung per E-Mail an beratung@vivaluzern.ch zu.
Ich bin nicht aus der Stadt Luzern. Kann ich dennoch bei Viva Luzern einziehen?
Die Angebote von Viva Luzern richten sich in erster Linie an die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Luzern. Ein Luzerner Bürgerrecht ist nicht erforderlich – entscheidend ist der steuerliche Wohnsitz in der Stadt Luzern.
Wenn ein Zimmer nicht an eine Person aus der Stadt Luzern vergeben werden kann, besteht die Möglichkeit, Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Stadt Luzern zu berücksichtigen.
Gibt es Zimmer/Appartments für Paare?
Ja, wir bieten auch Zimmer/Appartments für Paare an. Diese sind jedoch nicht an allen Standorten verfügbar.
Es besteht die Möglichkeit geeignete Doppelzimmer oder grössere Einzelzimmer als Paar-Zimmer zu nutzen. Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung besprechen wir gerne Ihre individuellen Wünsche und prüfen gemeinsam passende Möglichkeiten.
Wie viel kostet ein Aufenthalt im Alterszentrum pro Monat?
Der Aufenthalt im Alterszentrum beziffert sich je nach Zimmerkategorie zwischen CHF 6000 und CHF 7000 pro Monat. Hinzu kommen die Pflegeaufwände von CHF 23.00 pro Tag und die individuellen Kosten. Alles rund um Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Wie wird mein Aufenthalt im Alterszentrum finanziert? Wer zahlt was?
Den grössten Teil der Kosten übernehmen Sie als Bewohnerin oder Bewohner. Ergänzend beteiligen sich Ihre Wohngemeinde bzw. die Stadt sowie Ihre Krankenkasse. Informationen zu Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.
Kann ich intern umziehen, wenn es mir nicht gefällt?
Ja, ein interner Umzug innerhalb von Viva Luzern ist möglich. Sobald ein geeignetes Zimmer frei wird, kann der Wechsel – nach einer Vorbereitungszeit von rund drei Wochen – erfolgen.
Was ist ein elektronisches Patientendossier?
Das elektronische Patientendossier (EPD) ist eine digitale Sammlung persönlicher Gesundheitsdokumente – beispielsweise Spitalaustrittsberichte, Pflegebericht der Spitex, Medikationslisten, Röntgenbefunde oder Ihr Impfausweis.
Viva Luzern ist als Alterszentrum an das EPD angeschlossen. Alle weiteren Informationen zum elektronischen Patientendossier finden Sie hier.
Was ist mit einer freiwilligen Rechtsvertretung gemeint?
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig zu überlegen, ob Sie beim Umzug ins Alterszentrum eine freiwillige Rechtsvertretung einsetzen möchten – zum Beispiel für folgende Bereiche:
- Vertretung in finanziellen Angelegenheiten (inkl. Bankvollmacht);
- Bearbeitung der persönlichen Post;
- Auskunftserteilung über medizinische und pflegerische Daten;
- Gesetzliche Vertretung im Falle der Urteilsunfähigkeit (gemäss Kaskade Art. 378, ZGB)
Bitte geben Sie die entsprechenden Angaben direkt bei der verbindlichen Anmeldung bei Viva Luzern an.
Wie funktioniert die Betreuung durch die Heimärzte und Apotheke von Viva Luzern?
Sie haben bei Einzug ins Alterszentrum von Viva Luzern die Wahl zwischen:
- Der Weiterführung der ärztlichen Betreuung durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin (mit den hier aufgeführten Rahmenbedingungen), oder
- Den Wechsel zur medizinischen Versorgung durch unser professionelles Team von Heimärzten und Apothekerinnen
Wenn Sie sich für die Betreuung durch unser internes Team entscheiden, wählen Sie bei der Online-Anmeldung die Option «Betreuung durch die Heimärzte und die Apotheke von Viva Luzern.» aus.
Bitte informieren Sie Ihren Hausarzt entsprechend und klären Sie mit der Krankenkasse, ob sich dadurch etwas an Ihrem Versicherungsmodell ändert.
Wie funktioniert die Betreuung durch die Hausärztin oder den Hausarzt nach Einzug ins Alterszentrum?
Beim Einzug ins Alterszentrum haben Sie die Wahl zwischen:
- Der Weiterführung der ärztlichen Betreuung durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
- Den Wechsel zur medizinischen Versorgung durch unser professionelles Team von Heimärzten und Apothekerinnen.
Wenn Sie sich für die Betreuung durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin entscheiden, klären Sie bitte Folgendes:
- Ist die Betreuung durch meinen Hausarzt/meine Hausärztin weiterhin gewährleistet?
- Kann ich die Medikamente nach meinem Umzug ins Alterszentrum über die Apotheke von Viva Luzern beziehen oder beziehe ich diese weiterhin über meinen Hausarzt/meine Hausärztin?
- Beim Medikamentenbezug über meinen Hausarzt/meine Hausärztin ist die Lieferung der Medikamente durch den Hausarzt oder die Hausärztin sicherzustellen.
- Die Arzttermine finden in diesem Fall meist in der Praxis meines Hausarztes/meiner Hausärztin statt. Die An- und Abreise sind durch mich oder meine Angehörigen sicherzustellen.
Wie funktioniert der Medikamentenbezug nach Einzug ins Alterszentrum?
Bei einer medizinischen Betreuung durch das Heimärzteteam von Viva Luzern wird der Medikamentenbezug vollständig und zuverlässig durch die Apotheke von Viva Luzern sichergestellt.
Wenn Sie sich für die Betreuung durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt entscheiden, haben Sie zwei Möglichkeiten für den Medikamentenbezug:
- Über die Apotheke von Viva Luzern
- Direkt über Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt
Wenn Sie sich für den Medikamentenbezug über Ihre Hausärztin/Ihren Hausarzt entscheiden, ist diese/dieser für die Lieferung der Medikamente zuständig. Bitte klären Sie vorab, ob das für Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin möglich ist.
Wie bin ich als Bewohnerin oder Bewohner von Viva Luzern versichert?
Als Bewohnerin oder Bewohner eines Alterszentrums von Viva Luzern AG sind Sie automatisch durch eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Diese Versicherung hilft Ihnen, falls Sie unbeabsichtigt einem Dritten einen Schaden zufügen – sei es durch ein Missgeschick oder eine kleine Unachtsamkeit im Alltag.
Was ist gedeckt?
- Schäden an Dritten aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
- Deckungssumme von bis zu 5 Millionen Franken
- Deckungssumme von 100’000 Franken für Schäden durch urteilsunfähige Personen
- Selbstbehalt von 500 Franken pro Ereignis
Selbstbehalt von 500 Franken pro Ereignis
- der versicherten Person selbst oder deren Ehegatten bzw. eingetragenen Partners oder anderer mit ihr in derselben Wohneinheit untergebrachten Person;
- an zum dauernden Gebrauch geleasten oder gemieteten beweglichen Sachen;
- an Kostbarkeiten sowie Geldwerten, Dokumenten, Urkunden und Plänen, die zum Gebrauch oder Verwahrung übernommen wurden;
- durch Abnützung, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden mussten, sowie durch allmähliche Einwirkung von Witterung, Temperatur u. ä..
Die genauen Details finden sich in der Versicherungspolice und den Allgemeinen Vertragsbedingungen von Viva Luzern.
Hausratversicherung – Schutz für Ihre persönlichen Gegenstände
Ihr mitgebrachter Hausrat – also Möbel, Kleidung und persönliche Effekten – ist durch eine Versicherung der Viva Luzern gegen folgende Risiken geschützt:
✔ Feuer
✔ Elementarschäden (z. B. Sturm oder Überschwemmung)
✔ Einbruchdiebstahl und Beraubung
✔ Wasserschäden
Wichtige Hinweise:
- Ein Selbstbehalt von 5’000 Franken wird im Schadensfall abgezogen.
- Bargeld und andere Geldwerte sind nicht versichert.
- Der sogenannte «einfache Diebstahl» (z. B. Diebstahl aus einem ungesicherten Zimmer) ist ebenfalls nicht gedeckt.
Wir empfehlen, keine teuren Wertgegenstände ins Alterszentrum mitzubringen.
Sollten Sie doch Wertsachen wie zum Beispiel ein teures Hörgerät oder Schmuck etc. mitbringen und im Zimmer aufbewahren wollen oder den «einfachen Diebstahl» zusätzlich absichern wollen, empfehlen wir dringend die Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung zur Anpassung Ihrer Versicherungsdeckung (z. B. Abschluss Privathaftpflicht mit Einschluss einfacher Diebstahl oder zusätzliche Wertsachenversicherung).
In diesem Fall empfehlen wir, dass Sie eine Auflistung der Wertsachen mit Wert und wenn möglich Kaufquittung und Foto erstellen, um für einen allfälligen Versicherungsfall gut vorbereitet zu sein.
Wieso brauchen Sie so viele Daten von mir?
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Wir bearbeiten Ihre Daten gemäss dem kantonalen Datenschutzgesetz zur Erfüllung unseres öffentlichen Leistungsauftrags.
Detaillierte Informationen – etwa zu Zweck, Umfang und Dauer der Datenaufbewahrung – finden Sie in unserer Datenschutzbestimmung.
Fragen und Antworten rund um Wohnen mit Dienstleistungen
Ich interessiere mich für eine Wohnung von Viva Luzern. Wie muss ich vorgehen?
Die Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Website. Füllen Sie das Formular «Anmeldung Wohnen mit Dienstleistungen» aus und senden Sie es anschliessend per E-Mail an beratung@vivaluzern.ch.
Voraussetzungen für einen Einzug bei Viva Luzern: Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Personen mit Wohnsitz in der Stadt Luzern. Für einen Einzug in unsere Wohnungen mit Dienstleistungen können wir nur Personen berücksichtigen, die schuldenfrei sind.
Wie melde ich mich an? Wo finde ich die Anmeldeformulare?
Sie finden die Anmeldeformulare auf unserer Website. Füllen Sie das Formular «Anmeldung Wohnen mit Dienstleistungen» aus und senden Sie es per E-Mail an beratung@vivaluzern.ch.
Voraussetzungen für einen Einzug bei Viva Luzern: Unser Angebot richtet sich in erster Linie an die Personen mit Wohnsitz in der Stadt Luzern. Für einen Einzug in unsere Wohnungen mit Dienstleistungen können wir nur Personen berücksichtigen, die schuldenfrei sind.
Wo finde ich aktuelle Informationen zu freien Wohnungen?
Auf unserer Website unter «Freie Wohnungen» finden Sie täglich aktualisierte Informationen zu verfügbaren Wohnungsangeboten. Falls Sie kurzfristig eine Lösung benötigen, zögern Sie nicht, uns direkt anzurufen – wir beraten Sie gerne persönlich.
Wer kann bei Viva Luzern eine Wohnung mit Dienstleistungen beziehen?
Unser Angebot richtet sich in erster Linie an die Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Stadt Luzern. Voraussetzung für einen Einzug ist, dass keine offenen Schulden bestehen.
Ich möchte eine Wohnung mit Dienstleistungen beziehen, wohne aber nicht in der Stadt Luzern. Habe ich trotzdem Chancen auf eine Wohnung?
Bei grösserem Leerstand und sofern keine städtischen Bewerbungen vorliegen, können einzelne Wohnungen (z. B. kleinere 1-1.5 Zimmer-Wohnungen auch an Personen ausserhalb der Stadt Luzern vermittelt werden.
Soll ich mich frühzeitig anmelden?
Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig und idealerweise für eine Wohnung an möglichst verschiedenen Standorten als Interessentin oder Interessenten anzumelden. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Unser Angebot richtet sich in erster Linie an Personen mit steuerlichem Wohnsitz in der Stadt Luzern. Für einen Einzug in die Wohnungen mit Dienstleistungen ist zudem die Schuldenfreiheit Voraussetzung.
Sobald ein Wohnangebot zu Ihren Angaben passt, setzen wir uns persönlich mit Ihnen in Verbindung.
Wie geht es nach der Anmeldung weiter?
Nach Ihrer Anmeldung für Wohnen mit Dienstleistungen melden wir uns bei Ihnen. In einem persönlichen Beratungsgespräch besprechen wir gemeinsam Ihre Wünsche, klären offene Fragen und zeigen Ihnen mögliche nächste Schritte.
Sobald eine passende Wohnung verfügbar ist, kontaktieren wir Sie. Nach der Wohnungsbesichtigung und dem Einreichen der vollständigen Unterlagen kann der Mietvertrag abgeschlossen werden.
Wie lange dauert es, bis ich einziehen kann?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Wartezeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: etwa von der Dringlichkeit, der gewünschten Wohnungsgrösse, dem Standort und der aktuellen Verfügbarkeit der Wohnungen.
Grundsätzlich gilt: Je offener Sie bei der Standortwahl sind, desto schneller können wir Ihnen ein Angebot machen. Wer mehrere Quartiere in Betracht zieht, hat meist kürzere Wartezeiten als bei einem konkreten Wunschstandort.
Wir empfehlen Ihnen daher, sich als Interessentin oder Interessenten für eine Wohnung an möglichst verschiedenen Standorten anzumelden. Das Anmeldeformular dazu finden Sie hier. Sobald eine passende Wohnung frei wird, melden wir uns persönlich bei Ihnen.
Kann ich den Standort selbst wählen?
Wir berücksichtigen Ihre Wünsche so gut wie möglich.
Bitte beachten Sie: Je mehr Quartiere für Sie infrage kommen, desto höher ist die Chance, dass wir Ihnen rasch eine passende Wohnung anbieten können.
Gibt es eine Warteliste – und wo stehe ich?
Die Vergabe der Wohnungen richtet sich unter anderem nach der Dringlichkeit, weshalb keine klassische Warteliste besteht.
Bitte beachten Sie: Je mehr Quartiere für Sie infrage kommen, desto höher ist die Chance, dass wir Ihnen rasch eine passende Wohnung anbieten können.
Wer entscheidet über das Einziehen in eine Wohnung?
Die Stadt Luzern als Eigentümerin und Viva Luzern als Vermittlerin der Wohnungen entscheiden anhand von Kriterien wie Dringlichkeit der Wohnsituation, Schuldenfreiheit, Wohnort (in erster Linie Stadt Luzern), Haushaltgrösse (Einzel- oder Zweipersonenhaushalt), Datum der Anmeldung, etc.
Sobald Ihre Angaben zu einer verfügbaren Wohnung passen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
Wo in der Stadt Luzern gibt es Wohnen mit Dienstleistungen – und in welchen Grössen?
Viva Luzern bietet Wohnungen mit Dienstleistungen an drei Standorten in der Stadt Luzern:
- Siedlung Guggi und Siedlung Eichhof im Obergrund
- Siedlung Rank im Maihof
- Siedlung Titlis im Dreilindenquartier
Insgesamt stehen 240 Wohnungen zur Verfügung – von1 bis 3 Zimmern.
Weitere Informationen zu unserem Angebot Wohnen mit Dienstleistungen finden Sie hier.
Was ist Wohnen mit Dienstleistungen?
Bei Wohnen mit Dienstleistungen mieten Sie eine Wohnung und sind Teil einer Hausgemeinschaft, die Sie nach Ihren Wünschen pflegen können. Ihren Alltag gestalten Sie grundsätzlich selbstständig. Bei Bedarf können Sie Zusatzleistungen wie Mittagstisch, Wohnungsreinigung oder Spitex-Leistungen beziehen.
Zudem haben Sie regelmässig eine Ansprechperson von Viva Luzern vor Ort, die sich um Ihre Anliegen kümmert Für diese Betreuung fällt eine monatliche Pauschale, an – weitere Informationen finden Sie hier.
Gibt es in den Wohnungen eine Betreuung rund um die Uhr?
Nein, eine Rundumbetreuung ist nicht vorgesehen. An allen Standorten steht Ihnen jedoch regelmässig eine Ansprechperson von Viva Luzern vor Ort zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie jederzeit ein persönliches Gespräch vereinbaren. Zusätzlich bieten wir die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit Viva Luzern oder mit externen Partnern einen Notrufdienst in Ihrer Wohnung einzurichten – für mehr Sicherheit im Alltag.
Darf ich mein Haustier mitnehmen?
Grundsätzlich ja – ob ein Haustier erlaubt ist, hängt vor allem von der Wohnungsgrösse und bei Hunden auch von der Grösse des Tieres ab.
Bringen Sie Ihren Hund am besten gleich zum Beratungsgespräch mit, damit wir gemeinsam klären können, ob die Voraussetzungen passen.
Welche Möbel kann ich mitnehmen?
Wie bei einer gewöhnlichen Mietwohnung gestalten Sie Ihre Wohnung nach Ihrem Geschmack.
Wie gross sind die Wohnungen?
Im Rahmen von Wohnungen mit Dienstleistungen bieten wir insgesamt 240 Wohnungen an – in verschiedenen Grössen von 1 bis 3.5 Zimmern.
Was kostet eine Wohnung mit Dienstleistungen?
Die kleinen 1-1.5 Zimmer-Wohnungen kosten bis zu CHF 1200 und sind für alleinstehende Personen mit Ergänzungsleistungen gut tragbar.
Die 2.5 Zimmer-Wohnungen sind für Zwei-Personen-Haushalte reserviert. Die aktuellen Mietzinsen liegen zwischen CHF 800 bis CHF 2300.
Hinzu kommt eine monatliche Pauschale für die Ansprechpersonen von Wohnen mit Dienstleistungen. Die jeweils gültigen Preise finden Sie hier.
Kann ich mir die Wohnung mit Ergänzungsleistungen leisten?
Die 1-1.5 Zimmer-Wohnungen kosten bis zu CHF 1200 monatlich und sind für alleinstehende Personen mit Ergänzungsleistungen in der Regel gut finanzierbar.
Haben die Wohnungen einen Balkon?
Alle Wohnungen haben einen Balkon oder einen Sitzplatz.
Kann ich eine Wohnung besichtigen?
Sobald eine passende Wohnung verfügbar wird und Sie in der engeren Auswahl für die Vergabe sind, vereinbaren wir gerne einen Besichtigungstermin mit Ihnen.
Kann ich intern umziehen, wenn mir die Wohnung nicht gefällt?
Ein Wohnungswechsel innerhalb von Viva Luzern ist grundsätzlich nur in Ausnahmefällen möglich – etwa bei veränderten pflegerischen Bedürfnissen und/oder aus finanziellen Gründen.
Kann ich als alleinstehende Person eine 2- bis 3-Zimmer-Wohnung einziehen?
Grundsätzlich sind 2- bis 3.5-Zimmer-Wohnungen für Zwei-Personen-Haushalte vorgesehen. Bei grossem Leerstand und sofern keine geeigneten Zwei-Personen-Haushalte gefunden werden, können grössere Wohnungen auch an Einzelpersonen vermietet werden.